Baupläne

Genehmigung der Fertiggarage

Wenn Sie sich für eine Fertiggarage entschieden haben, sollten Sie sich vor dem Bau unbedingt informieren, ob es gestattet ist eine Garage aufzustellen. Es kann sein, dass es im Bebauungsplan Ihres Grundstücks Beschränkungen gibt. Darum sollten Sie sich mit dem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen. Vorschriften für die Errichtung von Fertiggaragen sind bei der zuständigen Baubehörde erhältlich.

Baurecht ist Ländersache. In der Verordnungen über den Bau und Betrieb von Garagen (GaragenVO) der einzelnen Bundesländer ist der Betrieb und die Errichtung geregelt. Ferner können örtliche Regelungen gelten, die bei der zuständigen Baubehörde (Gemeinde, Stadt) zu erfahren sind.

Die Montage

Vorraussetzung für den Aufbau ist ein bereits angelegtes Fundament, wobei ein Teilfundament völlig ausreichend ist. Je nach Modell dauert der Aufbau nur wenige Stunden, wenn die Garage komplett geliefert wird. Sollten Einzelteile geliefert werden, dauert es etwa einen Tag, bis die Garage steht.

  • Baurecht:

    • Unter Umständen ist der Bau einer Fertiggarage genehmigungsfrei. Im Bebauungsplan ihres Grundstückes ist dies verankert. Am besten Sie wenden sich an Ihre zuständige Baurechtsbehörde (Stadtbauamt, Gemeinde).
    • In der Garagenverordnung - GaVO finden Sie zudem wichtige Regelungen (Ländersache).
      GaVO Baden-Württemberg